Im Vertrag sind die Bedingungen für die Rückgabe der Wohnung an den Vermieter ganz klar festgelegt, während die Auslegungen der Parteien oft sehr unterschiedlich sind, was zu unnötigen Streitigkeiten und möglicherweise zu Kosten führen kann.
„Der Mieter übergibt dem Vermieter die Einheit in dem Zustand und mit der Ausstattung, den Einrichtungsgegenständen und sonstigen Gegenständen, die sich aus den in diesem Mietvertrag festgelegten Verpflichtungen des Mieters ergeben, d.h. in einem Zustand, der dem Zustand am Tag der Unterzeichnung des Übergabeprotokolls (…) unter Berücksichtigung der normalen Abnutzung entspricht. Insbesondere ist der Mieter verpflichtet, sein gesamtes Eigentum sowie seine eigenen Geräte, Waren und sonstigen Gegenstände aus dem Objekt zu entfernen.“
Die Kosten für die Wiederherstellung einer Einheit und damit für die Rückgabe der Fläche können für die Rentabilität eines Umzugs an einen neuen Standort oder den Verbleib im derzeitigen Gebäude von Bedeutung sein. Das Risiko der Entstehung von Kosten im Zusammenhang mit der Rückgabe von gemieteten Flächen kann einen Mieter von einem Umzug abhalten. In der Praxis wird im Vertrag die „normale Abnutzung“ berücksichtigt. Eine weitere wichtige und potenziell kostenintensive Frage ist die Festlegung, welche vom Mieter oder vom Vermieter für den Mieter vorgenommenen Einbauten vom Mieter zurückgebaut werden müssen und welche nach Rückgabe der Mietfläche verbleiben können.
Die Bestimmung über die normale Abnutzung mag zwar den Anschein erwecken, dass die Interessen der Parteien zum Zeitpunkt der Unterzeichnung des Mietvertrags gewahrt sind, doch eine lockere Auslegung dieser Bestimmung ergibt ein anderes Verständnis. Es muss genau definiert werden, welche Abnutzung akzeptabel ist, so dass Schmutz, Flecken oder Dellen, Abschürfungen, Kratzer und Mängel vom Vermieter als Abnutzung angesehen werden können, die sich aus der normalen Nutzung der Halle und des Büros ergibt.
In einer Situation, in der die Interessen des Mieters und des Vermieters auseinanderklaffen, kann die Beauftragung eines unabhängigen Sachverständigen mit der Prüfung der Räumlichkeiten von entscheidender Bedeutung sein. Ein Gutachter ist nicht nur in der Lage, den Grad der Abnutzung eines solchen Raums zu überprüfen, sondern auch zu beurteilen, welche Elemente für einen Austausch oder eine Renovierung geeignet sind.
Ein gutes Beispiel wäre die Arbeit mit einem Mieter, für den ein Umzug notwendig war. Die räumliche Streuung schränkte ihn betrieblich ein, und das Niveau der Anpassungen beim derzeitigen Vermieter war zu niedrig. Dank einer Prüfung durch einen unabhängigen Berater überprüfte der Mieter sein Kostenniveau und handelte einen zusätzlichen Beitrag zur Deckung der Kosten für den Umzug an einen neuen Standort aus.
Wenn man sich der Situation bewusst ist und mit der Unterstützung eines erfahrenen Beraters umsichtig vorgeht, kann man sich vor unerwünschten Kosten schützen.