Die Nebenkosten sind in der Regel niedriger als die eigentliche Miete, gewinnen aber in der heutigen Realität zunehmend an Bedeutung. In der Regel hat der Mieter keinen Einfluss auf Änderungen dieser Kosten, aber es ist wichtig, dass er sich darüber im Klaren ist, dass die diesbezüglichen Bestimmungen im Mietvertrag Gegenstand von Verhandlungen sein können und sogar sollten.
In den Nebenkosten sind alle Leistungen enthalten, die mit dem Unterhalt des Lagerhauses zusammenhängen, wie z.B. öffentliche Abgaben und Gebühren, die Gebühr für die Verwaltung des Lagerhauses, Versicherungskosten und Kosten für den Unterhalt der gemeinsamen Bereiche des Parks (z.B. Schneeräumung, Reinigung, Sicherheit, Wartung und Instandhaltung der Gebäude, Übertragungsanlagen, Brandmeldeanlage, gesetzlich vorgeschriebene Inspektionen, Pflege der Außenanlagen, usw.).
Im Prinzip ist das Spektrum der Nebenkosten bei den meisten führenden Bauträgern auf dem Markt sehr ähnlich. Den größten Anteil an diesen Kosten haben derzeit in der Regel die Steuern (ca. 50 %). Die zweitwichtigste Komponente der SCH (ca. 30 %) sind die Kosten für die Instandhaltung der Gemeinschaftsflächen – diese Komponente wird am häufigsten bei den Mietvertragsverhandlungen angesprochen, da der Vermieter bei weitem den größten Einfluss auf ihre Höhe hat (indem er über die Wahl des Facility Managers, der Subunternehmer und der verwendeten Materialien entscheidet). Die Verwaltungskosten hingegen sind relativ leicht vorhersehbar, da sie sich in der Regel auf die Grundmiete des Mietvertrags beziehen und in der Regel etwa 3 % des Jahresbetrags ausmachen. Zu den Versicherungskosten gehören eine Vollkaskoversicherung für das Gebäude zum vollen Wert (einschließlich Mietausfallversicherung) und eine Vermieterhaftpflichtversicherung.
Auf dem Markt für Lagerhäuser der Klasse A ist die Methode der offenen Buchführung üblich. Das bedeutet, dass die vom Mieter monatlich zu zahlenden Gebühren Vorschüsse sind, so dass der vom Vermieter im Angebot angegebene Satz nur eine Schätzung dieser Kosten darstellt und sich letztlich ändern kann. Es ist jedoch zu bedenken, dass diese Kosten nicht zu den Einkünften des Vermieters gehören, weshalb sie transparent berechnet werden müssen und der Mieter das Recht haben muss, sie einzusehen.